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Leistungen

Abgemahnte können mit einem Rechtsanwalt eine außergerichtliche Einigung erreichen. Der Nutzen ist enorm, denn der Anwalt kann den geforderten Betrag auf eine niedrigere Summe reduzieren, oder gar eine Niederlage vor Gericht abwenden.

Sie wurden abgemahnt - wir bieten Ihnen folgende Leistungen:

  1. Als ersten Schritt können Sie uns anrufen oder eine E-Mail schreiben und Ihre Lage schildern. (Tel. 0511/357356-0 oder info@fotorechtler.de  oder zum Kontaktformular)
     
  2. Als nächsten Schritt besprechen wir die weitere Vorgehensweise.
     
  3. Ein Rechtsanwalt prüft Ihre rechtliche Lage.
     
  4. Ist eine Abwehr der Forderungen der gegnerischen Anwälte sinnvoll so besprechen wir mit Ihnen weitere rechtliche Schritte.
     
  5. Ein Schritt kann die Veränderung oder Neufassung einer Unterlassungserklärung sein. Unterlassungserklärungen sind meist vorgefertigt und zum Vorteil des Abmahnenden formuliert. Wir formulieren für Sie eine realistische Unterlassungserklärung, um unnötige nachteilige Konsequenzen zu vermeiden.
     
  6. Wir können Kontakt mit dem gegnerischen Anwalt aufnehme und den geforderten Betrag abwehren oder einer geringere Summe anbieten.
     
  7. Wenn wir Sie vertreten, können wir Ihre Strafakte anfordern und uns so einen Überblick über die Ermittlungen der Staatsanwaltschaft verschaffen.

Wir bieten Ihnen schnell und einfach Hilfe zum Pauschalpreis!  (Der gesamte außergerichtliche Schriftverkehr zur Abwehr einer Abmahnung ist im Preis des Pauschalangebotes enthalten.)

Eine Abmahnung muss bestimmte Voraussetzungen erfüllen, um rechtsgültig zu sein. Die formalen Anforderungen sollten juristisch korrekt sein. Ein Anwalt kann Ihre Abmahnung prüfen.

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*Alle Preisangaben brutto in EUR inkl. gesetzlicher Mehrwertsteuer. Es gelten unsere AGB.