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Personen im Blick (Allgemeines persönlichkeitsrecht/ Recht am eigenen Bild)

Bei Gerichtsverhandlungen ist es verboten Film- und Fotoaufnahmen zu machen, trotz Pressefreiheit. Das Persönlichkeitsrecht der Verfahrensbeteiligten würde dadurch gefährdet. Heimliche Aufnahmen von Personen in bestimmten Situationen wie in Umkleiden, in sanitären Bereichen oder in der eigenen Wohnung sind verboten, denn das sind besonders geschützte Räume.

Vorsicht bei Personen in grenzwertigen Situationen, Fotografieren kann eine Straftat sein, unter bestimmten Bedingungen, auch der bloße Versuch – egal, ob das Foto später publiziert wird oder nicht.

Allgemeines Persönlichkeitsrecht der Fotografierten

Mit Personenfotos kann der Fotograf das allgemeine Persönlichkeitsrecht der auf dem Foto abgebildeten Person verletzen.

Recht am eigenen Bild

Personen auf Fotos haben ein „Recht am eigenem Bild“, diese Regeln treten zwar erst in Kraft mit der Veröffentlichung aber berechtigt nicht generell Fotos ohne Zustimmung zu machen. Eine Person, die fotografiert wird, kann nicht kontrollieren, ob der Fotograf das Foto veröffentlicht und darf deshalb das Fotografieren verbieten. Grundsätzlich sollten Fotografen deshalb nur Fotos machen, mit denen die fotografierte Person einverstanden ist. Erlaubnis einholen. Ausnahme gibt es. [ Siehe auch Das Recht am eigenem Bild ]

Sind Sie fotografiert worden und damit nicht einverstanden oder haben Sie Fotos erstellt, von einer Person, die dies nicht möchte?

Vermeiden Sie Streit. Lassen Sie sich beraten! [ Kontakt ]

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